Seminarbeschreibung
Seminar - Brennpunkt: Phantomlohn verhindern und/oder vermeiden
Tipps und Tricks zur prüfungssicheren Lohngestaltung
Zum Thema:
Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das sogenannte "Entstehungsprinzip". Das bedeutet, dass zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht das tatsächlich gezahlte, also geflossene Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird. Vielmehr wird auf das zu beanspruchende, also entstandene, beziehungsweise „erarbeitete“ Entgelt abgestellt. Das nennt die Fachwelt "Phantomlohn".
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Personalabteilungen, Steuerkanzleien sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.
Seminarziele:
> Aktualisierung des Wissenstandes zum Themenkreis,
> optimale Umsetzung unter sozialversicherungsrechtlichen Aspekten,
> hohe Abrechnungssicherheit,
> Erkennen der Risiken und deren Folgen,
> Vermeidung von Haftungsrisiken, Beitragsnachzahlungen und Säumniszuschlägen.
Seminarinhalte:
- Entgeltumwandlung zugunsten von Sachbezügen
- Unterschreitung des gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohns
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Unkorrekte Abrechnung des 13. Monatsgehalts
- Unkorrekte Abrechnung von Urlaubsentgelt oder Krankengeld
- Lohnveränderungen durch Mutter- oder Vaterschaftsurlaub
- Unbezahlte Überstunden
- Flexible Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf), bei denen die tatsächliche Arbeitszeit nicht mit der
vereinbarten/bezahlten Zeit übereinstimmt
- Minijob-Risiko: Wird durch Phantomlohn die 603-Euro-Grenze (seit 2026) überschritten und
Risiko: Arbeit auf Abruf - § 12 TzBfG, 20 Std.-Grenze
- etc.
Seminardauer:
2 Stunden

