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Seminar

Seminarbeschreibung

Seminar Nr.:18-2026

Seminar - Brennpunkt: Phantomlohn verhindern und/oder vermeiden

Tipps und Tricks zur prüfungssicheren Lohngestaltung

Zum Thema:
Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das sogenannte "Entstehungsprinzip". Das bedeutet, dass zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht das tatsächlich gezahlte, also geflossene Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird. Vielmehr wird auf das zu beanspruchende, also entstandene, beziehungsweise „erarbeitete“ Entgelt abgestellt. Das nennt die Fachwelt "Phantomlohn".

In der Praxis gibt es eine Reihe von Situationen, die zu Phantomlohn führen können. Nicht immer steckt Absicht des Arbeitgebers dahinter. Auch Unwissenheit kann zu einer falschen Abrechnung beim Lohn führen. Phantomlohn steht generell im Fokus jeder Sozialversicherungs-prüfung. Welche Aspekte müssen bei diesem Problemkreis im Vorfeld beachtet werden? Welche Korrekturmaßnahmen müssen ergriffen werden, bevor die Prüfung sie aufgreift?

Zielgruppe:
Mitarbeiter in Personalabteilungen, Steuerkanzleien sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Seminarziele:

> Aktualisierung des Wissenstandes zum Themenkreis,

> optimale Umsetzung unter sozialversicherungsrechtlichen Aspekten,

> hohe Abrechnungssicherheit,

> Erkennen der Risiken und deren Folgen,

> Vermeidung von HaftungsrisikenBeitragsnachzahlungen und Säumniszuschlägen.

Seminarinhalte:

Einzelne Problemkreise zum Phantomlohn:

- Entgeltumwandlung zugunsten von Sachbezügen 

- Unterschreitung des gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohns 

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 

- Unkorrekte Abrechnung des 13. Monatsgehalts 

- Unkorrekte Abrechnung von Urlaubsentgelt oder Krankengeld 

- Lohnveränderungen durch Mutter- oder Vaterschaftsurlaub 

- Unbezahlte Überstunden 

- Flexible Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf), bei denen die tatsächliche Arbeitszeit nicht mit der
   vereinbarten/bezahlten Zeit übereinstimmt
 

- Minijob-Risiko: Wird durch Phantomlohn die 603-Euro-Grenze (seit 2026) überschritten und
   Risiko: Arbeit auf Abruf - § 12 TzBfG, 20 Std.-Grenze

- etc.



Seminardauer:
2 Stunden

17.04.2026 - Online (9.00 - 11.00)
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